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Kosten und Förderung

Die Betreuungskosten setzen sich zusammen aus
1. dem Kostenbeitrag (►siehe Kostentabelle) an den Jugendhilfeträger des Rheingau-Taunus-Kreises (nach Bewilligung des ►Förderantrages)
2. dem städtischen Zuschuss zur Förderung der Kindertagespflege (nach Bewilligung des von mir gestellten Antrages)

Diesen städtischen Zuschuss erhalten Kinder mit Wohnsitz in

  • Eltville inkl. aller Ortsteile
  • Kiedrich
  • Schlangenbad

Für alle anderen Kinder ist ein Kostenbeitrag bzw. eine Eigenbeteiligung in Höhe von 2,00 € je Stunde zu entrichten.

Bei geringem Einkommen haben Sie die Möglichkeit, einen Erlass bzw. eine Ermäßigung des Kostenbeitrages beim Jugendhilfeträger zu  ►beantragen.


► Merkblatt zur beantragten Kindertagespflege

► Satzung

► Informationen zur Datenschutzverordnung