Die Betreuungskosten setzen sich zusammen aus
1. dem Kostenbeitrag (►siehe Kostentabelle) an den Jugendhilfeträger des Rheingau-Taunus-Kreises (nach Bewilligung des ►Förderantrages)
2. dem städtischen Zuschuss zur Förderung der Kindertagespflege (nach Bewilligung des von mir gestellten Antrages)
Diesen städtischen Zuschuss erhalten Kinder mit Wohnsitz in
- Eltville inkl. aller Ortsteile
- Kiedrich
- Schlangenbad
Für alle anderen Kinder ist ein Kostenbeitrag bzw. eine Eigenbeteiligung in Höhe von 2,00 € je Stunde zu entrichten.
Bei geringem Einkommen haben Sie die Möglichkeit, einen Erlass bzw. eine Ermäßigung des Kostenbeitrages beim Jugendhilfeträger zu ►beantragen.